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LSG Berlin, 10.01.1995 - L 9 KR 78/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Irrtum; Berufung; Gegenstandswert; Nichtzulassungsbeschwerde; Abhilfeentscheidung; Grundsätzliche Bedeutung
Verfahrensgang
- SG Berlin, 25.03.1994 - S 72 KR 743/92
- LSG Berlin, 10.01.1995 - L 9 KR 78/94
- LSG Berlin, 15.03.1995 - L 9 KR 78/94
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.05.1986 - VI ZR 96/85
Irrtümliche Annahme einer zulassungsfreien Revision durch das Berufungsgericht
Auszug aus LSG Berlin, 10.01.1995 - L 9 KR 78/94
Hat das Sozialgericht irrtümlich einen Fall der zulassungsfreien Berufung angenommen, obwohl der Gegenstandswert 1000 DM nicht übersteigt, so kann das Landessozialgericht bei dem zunächst Berufung und danach Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt worden ist, aus prozeßwirtschaftlichen Gründen die Berufung - wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache - selbst zulassen, ohne die Sache zur Herbeiführung einer Abhilfeentscheidung an das Sozialgericht zurückzugeben (Anschluß an BGH vom 13.5.1986 - VI ZR 96/85 = NJW 1986, 3143).
- BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95
Klage auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht nach § 61 Abs. 1 SGB V , Zulassung …
Gründe der Prozeßökonomie vermögen ein anderes Ergebnis nicht zu rechtfertigen (aM LSG Berlin, Breith 1995, 528 unter Berufung auf BGHZ 98, 41 = NJW 1986, 3143).